Stiftung Pflegehilfe

Information über die Pfründestiftung bzw. Stiftung für das Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth

Eine Spende für die Stiftung Alten- und Pflegehilfe für St. Elisabeth kann auf das Konto bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg überwiesen werden.

IBAN: DE17 7905 0000 0042 0680 56 /   BIC:BYLADEM1SWU / Verwendungszweck: Spende Stiftung. Da die Organe der Stadt Kitzingen die Stiftung für Alten- und Pflegehilfe verwalten und vertreten (Siehe § 6 Stiftungssatzung), wird bei einer Spende durch die Steuerverwaltung eine Spendenquittung für die Stiftung ausgestellt.

Für eine Zustiftung (nicht Spende!) wenden Sie sich bitte an die Stadtkämmerei Kitzingen.

Ein Blick in die Präambel der (heutigen) Stiftungssatzung

Die Stiftungsurkunde stammt aus dem Jahr 1344 und geht zurück auf die Gebrüder Teufel aus Würzburg sowie die Schwestern des Benediktinerklosters in Kitzingen. Die Stiftung hatte ursprünglich den Zweck, bedürftigen Personen Wohnung und Verpflegung zu gewähren (innere Pfründen). Sie konnte durch ihr erhebliches Vermögen über Jahrhunderte hindurch in reichem Maße ihren Zweck erfüllen, bis sie im Jahr 1924 durch die Inflation den größten Teil ihres Kapitalvermögens verlor. Durch die Währungsreform 1948 verlor die Stiftung weitere 90 % des verbliebenen Kapitalvermögens, aber bis zu dieser Zeit, also mehr als 600 Jahre hatte sie hinreichend im Sinne der Stifter gewirkt! Ab diesem Zeitpunkt musste die Stiftung ihr sogenanntes „Spital“ als gewöhnliches Alten- und Pflegeheim führen und von den aufgenommenen Personen ein monatliches Benutzungsentgelt erheben. Die Ordensschwestern wurden 1979 von ihrem Mutterhaus abgezogen. Dennoch wurde das Spital bis zur Inbetriebnahme eines neuen Alten- und Pflegeheimes in der Kapuzinerstraße 1983 weitergeführt, die Bewohner und die Mitarbeitenden wurden vom Caritasverband Würzburg in das Haus St. Elisabeth übernommen. Anschließend wurde das Spitäle an den Landkreis Kitzingen zur Erweiterung des Landratsamtes veräußert. Nachdem die Stiftung ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr erfüllen konnte, wurde ihr vom Stadtrat im Jahr 1988 gem. Art. 8 und 35 des Stiftungsgesetzes eine neue Satzung gegeben. Stiftungszweck ist heute die „Förderung des Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth in der Kapuzinerstraße durch Darlehen und Zuschüsse“. Das (unantastbare) Grundstockvermögen der Stiftung beträgt Stand 31.12.21 noch immer 924.839,11 €. Grundsätzlich aber, Spender vorausgesetzt, könnte die Stiftung ihren Stiftungszweck noch immer erfüllen. Angesichts der aktuellen Zinssituation sind Erträge aus dem Grundstockvermögen selbst sehr gering.